Welche Versicherungen sind jetzt wichtig?

Der wichtigste Versicherungsschutz ist immer der, der akut das Leib und Leben  schützt oder für Schäden aufkommt, welche selbst nicht oder nur mit erheblichen finanziellen Anstrengungen getragen werden können.  Deshalb hilft bei der Planung immer die Faustformel: Denken Sie darüber nach, was schlimmstenfalls passieren kann und nicht wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass etwas passiert – ein einziges Mal genügt ja schon!

Aber junge Menschen sind jetzt auch in der ganz besonderen Position, was das Thema Versicherung angeht. Sie sind meist noch gesund und frei von den körperlichen Gebrechen, die zwangläufig mit zunehmendem Alter kommen. Versicherungen, bei denen Gesundheitsfragen eine Rolle spielen, sind deshalb jetzt nicht nur besonders preiswert sondern auch ohne Schwierigkeiten abschließbar.

Jugendliche und junge Erwachsene brauchen besonderen Schutz

Der Weg in das Erwachsenenleben stellt junge Menschen vor ganz besondere Herausforderungen. Pupertät, das erste Verliebtsein, Studium, Ausbildung – wahrlich spannende Zeiten! Jetzt gilt es auch die richtigen Weichen zu stellen und auch der Versicherungsschutz bekommt einen neuen Stellenwert.

Brucker Versicherungen

Pflichtversicherung

An erster Stelle stehen natürlich die Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung oder die Pflegepflichtversicherung.

Großschaden-Schutz

Versicherungen, die akute Hilfe für Laib und Leben bieten oder vor finanziellen Großschäden schützen, haben hohe Priorität.

Gesundheit & Vorsorge

Eine gute Versorgung des Kindes, gerade wenn es um die Gesundheit geht, sollte nicht am Geld scheitern.

Werte schützen

Kinder kosten Geld - keine Fragen! Beim Vermögensaufbau spielt der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Deshalb kann man gar nicht früh genug anfangen Kapital anzusparen.


Pflichtversicherungen

In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet sich in einer Krankenversicherung zu versichern. Das gilt auch für Kinder. Sie sind dann entweder über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert oder müssen privat Krankenversichert werden.

Sind beide Elternteile Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung, ist das Kind kostenlos mitversichert. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt. Sind die Eltern privat krankenversichert, muss für das Kind eine eigene Versicherung bestehen. Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, ist die Höhe des Einkommens ein Faktor für die Entscheidung ob das Kind kostenlos bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden kann.

Familienversichert in der GKV oder eigene Krankenversicherung?

Ob ein junger Mensch noch in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich können Familienmitglieder nur dann in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden, wenn sie über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auch Minderjährige sich unter Umständen selbst versichern müssen. Treffen könnte dies z.B.

  • den 15-jährigen Youtuber, der mit seinem Videokanal schon richtig Kohle macht,
  • die 13-jährige Tochter, die vom Opa ein Gewerbegrundstück vererbt bekam und daraus regelmäßig Pacht bezieht,
  • oder den 16-jährigen, der seine erste Lehrstelle antritt.

Maßgeblich für die Entscheidung, wann ein Einkommen nicht mehr geringfügig ist, ist dabei die so genannte monatliche Bezugsgröße, die von Jahr zu Jahr neu angepasst wird. Wird 1/7 dieser Bezugsgröße überschritten, sind die Einkünfte nicht mehr als geringfügig einzustufen.

Ausnahme “Mini-Job”

Bei dem im Volksmund so genannten Mini-Job (offiziell: Geringfügige Beschäftigung) fallen für den Beschäftigten keine Sozialversicherungsbeiträge an und er kann weiter in der Familienversicherung bleiben. Die Höhe der Einkommensgrenze wird vom Staat festgelegt und kann durchaus höher als 1/7 der Bezugsgröße sein (Beispiel 2017: 1/7 der Bezugsgröße = 425 EUR aber Mini-Job =450 EUR).

Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert.

Kinder zwischen 18 und 23 Jahren

Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können Kinder ebenfalls noch in der Familienversicherung mitversichert sein. Voraussetzung ist, dass sie keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen und auch ihr sonstiges Einkommen nur geringfügig ist (siehe auch Punkt “Einkommen”).

Kinder bis zum 25. Lebensjahr

Befindet sich das Kind in einer schulischen (auch Studium) oder beruflichen Ausbildung hat es auch noch bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Familienversicherung. Hierzu gehören auch die freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahre (FSJ, FÖJ).

Kinder mit Behinderung

Ist eine Behinderung des Kindes während der Zeit der Familienversicherung eingetreten und das Kind dadurch nicht in der Lage sich selbst zu versorgen, hat es einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Familienversicherung.

Auch der Umstand, ob die Eltern beide in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind oder nicht und wie hoch deren Einkommen ist, ist für die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung entscheidend.

Versicherungen gegen Großschäden

Mit ‘Großschäden’ sind hier Schäden gemeint, die bleibende Folgen für die Gesundheit des Kindes und/oder große finanzielle Auswirkungen haben können.

Warum eine private Unfallversicherung für Jugendliche und junge Erwachsene so wichtig ist

Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr. In dieser Zeit findet eine ganze Menge statt. Die Pubertät, die erste Liebe, die Entscheidung über die Art der schulischen und beruflichen Ausbildung und vieles mehr. Die Weichen fürs Leben werden gestellt. Leider stellt aber auch manchmal das Leben die Weichen und die Zukunftspläne werden, zum Beispiel durch einen Unfall, beeinträchtigt. Die Gefahr dafür ist leider in diesen Jahren besonders hoch. Als Frühjugendlicher sorgen dafür vielleicht die Mutproben um “dazuzugehören”, die Unbekümmertheit beim Fußballspiel und später möglicherweise die Selbstüberschätzung bei der Heimfahrt von der Disko im ersten eigenen Auto.

Ein Unfall mit körperlichen Folgen ist in diesen Jahren besonders schlimm, weil das ganze Leben, welches noch vor einer jungen Person liegt, davon beeinträchtigt wird. Schlimmstenfalls ist die Aufnahme eines Berufes gar nicht mehr möglich – mit fatalen finanziellen Folgen.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann eine private Unfallversicherung nicht ersetzen, denn diese leistet nur bei Unfällen in Schule, der Uni, auf der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg. Außerdem ist die finanzielle Absicherung völlig unzureichend. Die meisten Unfälle passieren ohnehin bei anderer Gelegenheit, zum Beispiel zu Hause und in der Freizeit, beim Spielen oder beim Sport.

Keine Absicherung durch die Gesetzliche Rentenversicherung

Junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart, da sie noch gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Schüler, Studenten oder Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, denn einen Anspruch haben nur Betroffene die, die folgenden Voraussetzungen erfüllen (§43 SGB VI):

1.Erwerbsunfähigkeit: Eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit muss vorliegen

2. Pflichtbeiträge: Es wurden mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung (innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit)

3. Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein (in der Regel sind das fünf Jahre)

Unfall- oder besser gleich Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit und somit bietet sie sicher einen umfangreicheren Versicherungsschutz als eine reine Unfallversicherung. Allerdings gibt es da gerade bei Kindern und jungen Menschen einiges zu bedenken:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei einer berufsspezifischen Leistungseinschränkung. Sie bezieht sich also auf ein bestimmtes Berufsbild, welches bei Kindern und Jugendlichen ohne Ausbildung noch nicht vorhanden ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ungleich teurer als eine Unfallversicherung und die Bereitschaft dieses Geld auszugeben ist, gerade bei jungen Menschen, nicht immer vorhanden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt keine Einmalzahlung wie es eine Unfallversicherung tut. Durch eine hohe einmalige Leistung können zum Beispiel Kosten für eine spezielle Therapie, einen teuren Spezialisten (nicht alles zahlt die Gesetzliche Krankenkasse!), den Umbau des Hauses, der Wohnung oder die Anschaffung eines besser geeigneten Autos bezahlt werden.

Krankheitsbedingte Leistungseinschränkungen sind vorwiegend ein Problem ausgewachsener Menschen. Die häufigsten Ursachen einer krankheitsbedingten Berufs- oder Erwerbsminderung sind psychische Erkrankungen wie Burn-Out, gefolgt von Knochen- und Skelett- sowie Krebserkrankungen.

TIPP - Die Lösung aus unserer Produktschmiede

Dennoch ist, vor allem nach einer erfolgreichen Berufsausbildung, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Aus diesem Grund hat BRUCKER hier mitgedacht:

Wenn Sie den Baustein “Kapitalaufbau” zum Jugendzertifikat hinzuwählen, kann die Option auf eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Das bedeutet, die versicherte Person kann später, zum Beispiel bei Aufnahme eines Berufes, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Dieser Vorteil ist ganz erheblich denn heute haben ja schon unsere Kinder mit Zivilisationskrankheiten zu kämpfen, die den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Erwachsenenalter verhindern, wie zum Beispiel Allergien oder psychische Leiden wie sie vielleicht durch Schulstress ausgelöst werden.

Gemäß der deutschen Gesetzgebung haftet man mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen für Haftpflichtschäden. Insbesondere wenn Personen verletzt werden, kann diese Regelung für katastophale finanzielle Folgen haben, die sich ein Leben lang auswirken. Aus diesem Grund ist eine Privathaftpflichtversicherung so immens wichtig.

Kinder können dabei in die Familien-Haftpflicht eingeschlossen werden. Aber irgendwann braucht der junge Erwachsene dann seine eigene Versicherung, nämlich grundsätzlich in dem Moment wo sie heiraten oder volljährig werden. Unter bestimmten Umständen können aber auch volljährige Kinder noch eine Zeit lang in der Familienversicherung versichert bleiben. 

Trotz Volljährigkeit Familienversichert oder nicht?

Familienversichert trotz Volljährigkeit

  • geht weiterhin zur Schule
  • absolviert die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium)
  • nimmt nach der Lehre ein Studium auf
  • befindet sich in einer Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung

Muss sich selbst versichern

  • Zweite Lehre
  • Zweitstudium
  • Aufnahme einer Referendartätigkeit
  • Aufnahme der Berufstätigkeit

Hat ein junger Mensch einen schweren Unfall oder tritt eine ernsthafte Erkrankung ein, wird alles andere plötzlich nebensächlich. Akut geht es jetzt in erster Linie um die bestmögliche medizinische Versorgung.

Ist der Betroffene in einer gesetzlichen Kasse versichert, ist die Ergänzung des Versicherungsschutzes durch eine ambulante Zusatzversicherung ein wichtiger Baustein. Eine stationäre Zusatzversicherung erlaubt nicht nur die Auswahl der am meisten geeigneten Klinik sondern auch von Spezialisten, die oft nur auf Privatrechnung arbeiten. Auch stehen die bestmöglichen Behandlungsmethoden offen, auch wenn diese möglicherweise nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Die Zeit von der ersten großen Klassenfahrt bis zum ersten Urlaub ohne Eltern vergeht schneller als man wahrhaben will. Eine Reisekrankenversicherung ist für junge Menschen dann unerlässlich, auch wenn die Reise nicht gleich über den großen Teich geht. Besonders wichtig sind die Assistanceleistungen der Versicherer und Leistungen für teure Bergungskosten oder den Kranken-Rücktransport, die leicht im 5-stelligen Bereich enden.


Gesundheitsvorsorge

In der Zeit der Jugend empfiehlt es sich auch über alle Versicherungen nachzudenken, für deren Abschluss ein guter Gesundheitszustand wichtig ist. Im Erwachsenenalter kommen schnell die ersten Wehwehchen und der Abschluss solcher Versicherungen wird erschwert. Zudem sind Versicherungen rund um die Gesundheitsvorsorge für junge Menschen auch noch überaus günstig zu haben.

Auch an Jugendlichen geht der Trend zu alternativen Heilmethoden nicht spurlos vorbei. Junge Leute machen sich schon längst ihre eigenen Gedanken, wenn es um ihre Gesundheit geht und sind oft besser informiert als ihre Eltern denken. Will man den Heilpraktiker als dauerhafte Alternative, lohnt sich eine Versicherung, die die Kosten abdeckt.

Gutes Aussehen ist insbesondere für Jugendliche ein äußerst wichtiges Thema. Wenn denn schon eine Brille benötigt wird, dann muss die auch modern, trendy und schick sein. Für junge Brillenträger lohnt sich eine Brillenversicherung allemal. Wird alle paar Jahre eine neue Brille gebraucht, zahlt sie sich quasi selbst.

Schöne und gesunde Zähne sind nicht nur ein ästhetischer Aspekt. Schlechte Zähne mindern zum Beispiel, gerade bei Jugendlichen, das Selbstwertgefühl und das kann Auswirkungen auf die Weichen haben, die sich Ihr Kind für das Leben stellt. Vermeiden lässt sich dies mit entsprechender Vorsorge. Eine Zahnzusatzversicherung ist deshalb eine gute Investition.

Bei der Altersvorsorge spielt der Zeitfaktor eine sehr große Rolle. Fängt man in jungen Jahren an jeden Monat einen kleinen Betrag zur Seite zu legen, wird bis zum Rentenalter trotzdem ein großes Vermögen daraus. Erkennt man die Notwendigkeit hingegen erst mit 35 oder 40 Jahren, sind gleich viel größere finanzielle Anstrengungen notwendig. Hinzu kommt, dass dann auch wieder andere Prioritäten, wie der Aufbau einer Familien oder die Anschaffung eines Eigenheimes finanzielle Spielräume einschränken.


Hab und Gut versichern

Das Hab und Gut der Familie ist in der Regel über eine Hausratversicherung versichert. Wenn die Kinder erwachsen werden, kann sich das aber selbst dann ändern wenn sie noch zuhause wohnen.

Sobald die Kinder flügge werden, stellt sich die Frage welche Wertgegenstände denn noch über die Versicherungen der Eltern geschützt sind und was selbst versichert werden muss. Für die Beantwortung dieser Frage sind immer die jeweiligen Umstände entscheidend. Nachfolgend haben wir die häufigsten Konstellationen aufgelistet.

Wohnt das Kind noch zuhause, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch sein Hab und Gut über die Hausratversicherung der Eltern versichert ist. Das gilt auch für volljährige Kinder, zumindest solange sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Sobald die erste Ausbildung abgeschlossen ist, ändert sich dies jedoch schlagartig. Dann wird aus der Familie, zumindest aus Versicherungssicht, eine Wohngemeinschaft. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Hausrat des jungen Erwachsenen getrennt versichert werden muss.

Selbst beim Auszug in eine eigene Wohnung kann unter Umständen noch die Hausratversicherung der Eltern greifen. Zumindest wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Auszug ist nur vorrübergehend (i.d.R. < 6 Monate)
  • Der größte Anteil der Möbel gehört den Eltern
  • Die Hausratversicherung der Eltern beinhaltet den Zusatzbaustein “Außenversicherung”

Hier ist es ratsam sich bei der Versicherung schlau zu machen.

Bei einem dauerhaften Auszug in eine eigene Wohnung ist die Sachlage hingegen klar. Hier wird auch eine eigene Hausratversicherung benötigt.

Bei einem Auszug in ein Studentenwohnheim sollte man klären ob im Mietvertrag schon automatisch eine so genannte Grundversicherung eingeschlossen ist und wenn ja, wie hoch der Versicherungsschutz ist. Hat man besondere Wertgegenstände, wie z.B. teure Musikinstrumente, muss man dann so oder so über eine eigene Versicherung nachdenken.

Eine WG ist eine häufig genutzte Form der ersten räumlichen Selbstständigkeit des Nachwuchses. Hier muss unterschieden werden, ob die WG einen Gemeinschaftsmietvertrag hat oder jeder Mieter einen Untermietvertrag. Im letzteren Fall muss auch jeder Mieter zwangsläufig eine eigene Hausratversicherung haben. Bei einem Gemeinschaftsvertrag kann ein Mieter stellvertretend eine Versicherung für den gesamten Hausrat abschließen und jeder Mieter beteiligt sich finanziell daran.


Brucker Jugendzertifikat

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